Downloads

Steuerliche Daten der Sauren Dachfonds für Privatanleger

Seit Einführung des neuen Investmentsteuergesetzes (ab 2018) fallen die jährlichen steuerlichen Meldungen gemäß §5 (altes) Investmentsteuergesetz weg (die alten § 5 Meldungen finden Sie weiterhin weiter unten auf dieser Internetseite). Über die neuen Besteuerungsregelungen können Sie sich ausführlich HIER auf unserer Internetseite sowie in der BVI Broschüre "Investmentsteuerreform kompakt" informieren. Bitte beachten Sie, dass die neue Teilfreistellungsregelung die Höhe der zu versteuernden Ausschüttung bzw. den steuerlichen Veräußerungsgewinn je nach Sauren Dachfonds verringern kann. Weitere Informationen zum Thema Teilfreistellung der Sauren Dachfonds finden Sie HIER im Abschnitt "Mindest-Kapitalbeteiligungsquoten für Sauren Dachfonds". Weitere Informationen zum neuen Investmentsteuergesetz finden Sie auf der Homepage des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.: https://www.bvi.de/fondswissen/investmentsteuern/

Generelle Hinweise

Die ausschüttenden Anteilklassen der Sauren Dachfonds schütten einmal pro Jahr im Oktober aus. 

Für die Anteilklasse Sauren Global Defensiv 2F (LU0731594668) werden unabhängig von den Erträgen und der Wertentwicklung fix 2% des Nettoinventarwertes des Geschäftsjahresendes (30.06.) der Anteilklasse ausgeschüttet, sofern das Netto-Fondsvermögen insgesamt aufgrund der Ausschüttung nicht unter die Mindestgrenze von 1.250.000,- Euro sinkt*.

Für die Anteilklasse Sauren Nachhaltig Ausgewogen (LU2322703146) werden unabhängig von den Erträgen und der Wertentwicklung fix 3% des Nettoinventarwertes des Geschäftsjahresendes (30.06.) der Anteilklasse ausgeschüttet, sofern das Netto-Fondsvermögen insgesamt aufgrund der Ausschüttung nicht unter die Mindestgrenze von 1.250.000,- Euro sinkt*.

Für alle anderen ausschüttenden Anteilklassen der Sauren Dachfonds planen die Verwaltungsgesellschaften, sich bei der Ermittlung der Ausschüttungshöhe grundsätzlich an der Berechnung der Vorabpauschalenermittlung im Sinne des deutschen Investmentsteuergesetzes (in der seit 2018 geltenden Fassung) zu orientieren. Dies wurde seit der Einführung im Jahr 2018 auch so praktiziert.

Besonderer Hinweis für das Ausschüttungsjahr 2023

Bei der Ermittlung der Ausschüttungshöhe spielt u.a. der vom Bundesministerium der Finanzen zum Zwecke der Berechnung der Vorabpauschale ermittelte Basiszins (Basiszins im Sinne des deutschen Investmentsteuergesetzes in der seit 2018 geltenden Fassung) eine Rolle. Für das Jahr 2023 wurde ein Basiszins in Höhe von 2,55% ermittelt. Aus diesem Grund liegt das Ausschüttungsniveau dieser Anteilklassen im Oktober 2023 auch deutlich höher als in den Vorjahren.

Das hier skizzierte Vorgehen ist keine rechtsverbindliche Zusage. Die Verwaltungsgesellschaft kann davon jederzeit abweichen. Maßgeblich sind allein die Regelungen des Verkaufsprospektes, die ein davon abweichendes Vorgehen jederzeit ermöglichen*.

*siehe auch Verkaufsprospekt der Sauren Dachfonds mit Stand 1. September 2023.

Die Überlassung der obigen Daten stellt keine Steuerberatung bzw. Rechtsberatung dar und kann daher keinesfalls eine einzelfallorientierte Beratung ersetzen. Auch können sich die steuerlichen Daten zukünftig anders entwickeln als in der Vergangenheit. Die steuerliche Behandlung ist im Übrigen auch von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig und kann künftig Änderungen unterworfen sein.

Ausschüttungen 2023

Sauren Dynamic Absolute Return

Ausschüttungen 2022

Ausschüttungen 2021

Sauren Dynamic Absolute Return

Ausschüttungen 2020

Sauren Dynamic Absolute Return

Ausschüttungen 2019

Sauren Dynamic Absolute Return

Ausschüttungen 2018

Sauren Dynamic Absolute Return

Hinweis: Für die Sauren Select liegen keine Ausschüttungsinformationen vor, da es keine ausschüttenden Anteilklassen gibt.

Steuerliche Daten gemäß §5 IStG (altes Investmentsteuergesetz in der Fassung bis 2017)

(für die Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen) 

Sauren Dynamic Absolute Return
Sauren Global Hedgefonds

Weitere Informationen

Steuerliche Daten der Sauren Dachfonds für betriebliche Anleger

Seit Einführung des neuen Investmentsteuergesetzes (ab 2018) fallen die jährlichen steuerlichen Meldungen gemäß §5 (altes) Investmentsteuergesetz weg. Die alten § 5-Meldungen finden Sie weiterhin weiter unten auf dieser Internetseite. Über die neuen Besteuerungsregelungen können Sie sich ausführlich HIER auf unsere Internetseite sowie in der BVI Broschüre "Investmentsteuerreform kompakt" informieren. Bitte beachten Sie, dass die neue Teilfreistellungsregelung die Höhe der zu versteuernden Ausschüttung bzw. den steuerlichen Veräußerungsgewinn je nach Sauren Dachfonds verringern kann. Weitere Informationen zum Thema Teilfreistellung der Sauren Dachfonds finden Sie HIER im Abschnitt "Mindest-Kapitalbeteiligungsquoten für Sauren Dachfonds". Weitere Informationen zum neuen Investmentsteuergesetz finden Sie auf der Homepage des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.: https://www.bvi.de/fondswissen/investmentsteuern/

Generelle Hinweise

Die ausschüttenden Anteilklassen der Sauren Dachfonds schütten einmal pro Jahr im Oktober aus. 

Für die Anteilklasse Sauren Global Defensiv 2F (LU0731594668) werden unabhängig von den Erträgen und der Wertentwicklung fix 2% des Nettoinventarwertes des Geschäftsjahresendes (30.06.) der Anteilklasse ausgeschüttet, sofern das Netto-Fondsvermögen insgesamt aufgrund der Ausschüttung nicht unter die Mindestgrenze von 1.250.000,- Euro sinkt*.

Für die Anteilklasse Sauren Nachhaltig Ausgewogen (LU2322703146) werden unabhängig von den Erträgen und der Wertentwicklung fix 3% des Nettoinventarwertes des Geschäftsjahresendes (30.06.) der Anteilklasse ausgeschüttet, sofern das Netto-Fondsvermögen insgesamt aufgrund der Ausschüttung nicht unter die Mindestgrenze von 1.250.000,- Euro sinkt*.

Für alle anderen ausschüttenden Anteilklassen der Sauren Dachfonds planen die Verwaltungsgesellschaften, sich bei der Ermittlung der Ausschüttungshöhe grundsätzlich an der Berechnung der Vorabpauschalenermittlung im Sinne des deutschen Investmentsteuergesetzes (in der seit 2018 geltenden Fassung) zu orientieren. Dies wurde seit der Einführung im Jahr 2018 auch so praktiziert.

Besonderer Hinweis für das Ausschüttungsjahr 2023

Bei der Ermittlung der Ausschüttungshöhe spielt u.a. der vom Bundesministerium der Finanzen zum Zwecke der Berechnung der Vorabpauschale ermittelte Basiszins (Basiszins im Sinne des deutschen Investmentsteuergesetzes in der seit 2018 geltenden Fassung) eine Rolle. Für das Jahr 2023 wurde ein Basiszins in Höhe von 2,55% ermittelt. Aus diesem Grund liegt das Ausschüttungsniveau dieser Anteilklassen im Oktober 2023 auch deutlich höher als in den Vorjahren.

Das hier skizzierte Vorgehen ist keine rechtsverbindliche Zusage. Die Verwaltungsgesellschaft kann davon jederzeit abweichen. Maßgeblich sind allein die Regelungen des Verkaufsprospektes, die ein davon abweichendes Vorgehen jederzeit ermöglichen*.

*siehe auch Verkaufsprospekt der Sauren Dachfonds mit Stand 1. September 2023.

Die Überlassung der obigen Daten stellt keine Steuerberatung bzw. Rechtsberatung dar und kann daher keinesfalls eine einzelfallorientierte Beratung ersetzen. Auch können sich die steuerlichen Daten zukünftig anders entwickeln als in der Vergangenheit. Die steuerliche Behandlung ist im Übrigen auch von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig und kann künftig Änderungen unterworfen sein.

Ausschüttungen 2023

Sauren Dynamic Absolute Return

Ausschüttungen 2022

Ausschüttungen 2021

Sauren Dynamic Absolute Return

Ausschüttungen 2020

Sauren Dynamic Absolute Return

Ausschüttungen 2019

Sauren Dynamic Absolute Return

Ausschüttungen 2018

Sauren Dynamic Absolute Return

Hinweis: Für die Sauren Select liegen keine Ausschüttungsinformationen vor, da es keine ausschüttenden Anteilklassen gibt.

Steuerliche Daten gemäß §5 IStG (altes Investmentsteuergesetz in der Fassung bis 2017)

(zur Ermittlung der Erträge für die Gewinn- und Verlustrechnung) 

Sauren Dynamic Absolute Return
Sauren Global Hedgefonds

Daten zur Ermittlung des steuerbegünstigten Anteils an den Veräußerungserlösen 

Sollten Sie die "Daten zur Ermittlung des steuerbegünstigten Anteils an den Veräußerungserlösen" (wie z.B. Aktiengewinne in Prozent) benötigen, so können Sie diese gerne bei uns anfordern. Wenden Sie sich dazu bitte direkt an Herrn Andreas Beys unter der Telefon-Nr.: 0221 65050-161 bzw. a.beys@sauren.de

Weitere Informationen

Hinweis: 

Es kann keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten seitens der Sauren Fonds-Service AG übernommen werden. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Tabellen und Grafiken zur Darstellung steuerlicher Gegebenheiten lediglich der Illustration dienen. Rechenbeispiele dienen ausschließlich Veranschaulichungszwecken. Die darin aufgeführten typisierten Berechnungen gehen von vereinfachten Grundannahmen aus. Die allein verbindlichen Daten entnehmen Sie bitte den offiziellen Veröffentlichungen im Bundesanzeiger sowie den Halbjahresberichten und Jahresberichten. Weitere steuerliche Hinweise finden sich in den offiziellen Verkaufsunterlagen (Verkaufsprospekt).

Die Überlassung der obigen Daten stellt keine Anlageempfehlung bzw. Anlageberatung oder eine Steuerberatung bzw. Rechtsberatung dar und kann daher keinesfalls eine einzelfallorientierte Beratung ersetzen. Auch können sich die steuerlichen Daten zukünftig anders entwickeln als in der Vergangenheit. Die steuerliche Behandlung ist im Übrigen auch von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers abhängig und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Insbesondere gehen mit der obigen Darstellung kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf von Investmentfondsanteilen einher. Hinweise zu Chancen und Risiken entnehmen Sie bitte dem aktuellen Verkaufsprospekt. Verbindliche Grundlage für den Kauf eines Fonds sind die Wesentlichen Anlegerinformationen (KIID), der jeweils gültige Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen bzw. dem Verwaltungsreglement/der Satzung, der zuletzt veröffentlichte und geprüfte Jahresbericht und der letzte veröffentlichte ungeprüfte Halbjahresbericht, die in deutscher Sprache kostenlos bei der Sauren Fonds-Service AG, Postfach 10 28 54 in 50468 Köln (siehe auch www.sauren.de), erhältlich sind.