Vergütungspolitik

Information zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5 der VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor- OffenlegungsVO)

Unsere Vergütungssysteme sind einem angemessenen Management der Nachhaltigkeitsrisiken zuträglich. Es ist so ausgelegt, dass keine Anreize bestehen übermäßige Risiken einzugehen. Im Rahmen unseres Vergütungssystems wird den Interessen des Kunden jederzeit Rechnung getragen. Es gibt somit auch keine Anreize bestimmte Vermögensgenstände zu erwerben. Es werden auch keine Anreize für ein häufiges Kaufen und Verkaufen von Vermögensgegenständen (Drehen) gesetzt. Insgesamt ist das Vergütungssystem darauf ausgelegt, Interessenkonflikte zu vermeiden. Vorgenanntes gilt auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken. Das Vergütungssystem ist neutral aufgesetzt, d.h. es werden keine Anreize gesetzt bestimmte Nachhaltigkeitsrisiken einzugehen oder aber diese zu vermeiden.